Unbebautes Grundstück mit ca. 50.000 m² im Südosten von Leipzig
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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PLZ |
04289 |
Ort |
Leipzig |
Strasse |
Prager Straße |
Hausnummer |
370 |
Bundesland |
Sachsen |
Regionaler Zusatz |
Probstheida |
Grundstücksfläche |
50.000 m² |
PLZ |
04289 |
Ort |
Leipzig |
Strasse |
Prager Straße |
Hausnummer |
370 |
Bundesland |
Sachsen |
Regionaler Zusatz |
Probstheida |
Grundstücksfläche |
50.000 m² |
Objektbeschreibung: Unbebautes Grundstück mit ca. 50.000 m² in gefragter Wohnlage im Leipziger Südosten.
Durch die besondere Lage inmitten von neu geschaffenen Wohngebieten und Bestandssiedlungen gehen wir von einer zukünftigen Bebauungsmöglichkeit aus.
Lage: Der Stadtteil Probstheida liegt am südöstlichen Stadtrand Leipzigs. Probstheida - ein wenig besiedeltes Gebiet mit wenig Industrie, aber sehr viel Historie und sehr viel Natur. Das war bis vor 10 Jahren so, inzwischen hat sich viel geändert: Es wurde die große, neue Herzklinik gebaut und mittlerweile wurden zahlreiche große Feldflächen mit umfangreichen Wohnkomplexen aller Art bebaut.
Einfamilienhäuser, Kleingartenanlagen, einige größere Wohngebäudekomplexe und viele Grünflächen geben diesem Ortsteil einen ruhigen Vorortcharakter mit sehr guter Wohnqualität.
Ausstattung: Das Grundstück besteht aus den Flurstücken 164/i, 52/c, 164/c und 60/x.
Ein Bebauungsplan besteht derzeit nicht, auch kein Entwurf.
Auf den Nachbarflächen wurden in den letzten Jahren jedoch mehrere große Bebauungspläne aufgestellt und umgesetzt, z.B. BP 197, BP 350, BP287, BP 313, BP 141, BP 175 und jüngst BP 351 (siehe Flurkarte mit Markierungen).
Laut Flächennutzungsplan sind die Flurstücke 164/i, 164/c und 60/x als Grünfläche ausgewiesen. Das Flurstück 52/c ist als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen.
Die Flurstücke 164i und 52/c sind derzeit verpachtet und werden landwirtschaftlich genutzt.
Auf dem Flurstück 164/c stand bis vor kurzem ein alter Bauernhof, er wurde jedoch abgerissen.
Das Grundstück zählt zum Außenbereich und könnte im Rahmen eines priviligierten Vorhabens gemäß § 35 I BauGB bebaut werden, z.B. mit einem landwirtschaftlichem Betrieb und hier z.B. einem Pferdezuchtbetrieb. Ebenso sollte eine Bebauung im Rahmen eines sonstigen Vorhabens nach § 35 II BauGB möglich sein. Voraussetzung hierfür wäre wohl die Änderung des Flächennutzungsplans. Eine verkehrsmäßige Erschließung an das öffentliche Wegenetz wäre durch die Lage an der Prager Straße jedenfalls gesichert ist.
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AUFSICHTSBEHÖRDE:
Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung erteilt durch die Stadt Leipzig (Sicherheitsbehörde, SG Gewerberecht, Prager Straße 20 in 04103 Leipzig)
BERUFSBEZEICHNUNG: Immobilienmakler
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