
Grundstück mit 380 m² und 9 Bestandsgaragen, Robert-Blum-Straße in Leipzig
Robert-Blum-StraßeSchönefeld-AbtnaundorfLeipzig
- Grundstücksfläche
- 380 m²
- Nutzungsart
- Anlageobjekt
Objektbeschreibung
Das Grundstück in der Robert-Blum-Straße in Leipzig-Schönefeld-Abtnaundorf umfasste 380 m² und war mit 9 Bestandsgaragen bebaut. Es wurde als Anlageobjekt vermittelt.
Zur Frage der Bebaubarkeit lag eine Auskunft vor, in die das Stadtplanungsamt einbezogen war. Das Grundstück lag nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 Baugesetzbuch, also im unbeplanten Innenbereich. Eine Bebauung musste sich deshalb hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Als maßgebliche nähere Umgebung galt das Gebiet, das von der Ossietzkystraße im Norden, der Wenckstraße im Osten, der Robert-Blum-Straße im Süden und der Zeumerstraße im Westen umrissen wird. Die dort vorhandenen Solitärbauten mit ihren Sondernutzungen waren maßstabsbildend, sowohl für die denkbaren Nutzungsarten und Baumassen als auch für die Positionierung auf dem Baugrundstück.
Bereits ein Vorbescheid vom 02.09.2022 war ablehnend ergangen. Für eine bauliche Hauptnutzung der kleinen, zwischen Robert-Blum-Straße und dem Kirchengrundstück mit der Grabpyramide gelegenen Fläche gab es keinen aus der bebauten Umgebung ableitbaren Maßstab. Die Fläche ordnete sich als nicht überbaubare Grundstücksfläche städtebaulich der Freiraumnutzung des angrenzenden Kirchenareals zu, für ein Hauptgebäude verblieb damit kein Raum. Möglich waren allenfalls den Nutzungen der näheren Umgebung dienende Nebengebäude nach §§ 12, 14 BauNVO in Verbindung mit § 23 Abs. 5 BauNVO, etwa Garagen oder Geräteschuppen.
Begrenzend wirkte zusätzlich das Abstandsflächenrecht nach § 6 Sächsische Bauordnung. Zulässig waren dort Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m auf einem Grundstück. Die vorhandenen Garagen wiesen nach Schätzung entlang der nördlichen Grenze ca. 17,20-18,50 m, entlang der westlichen und östlichen Grenze je ca. 8,80 m und entlang der südlichen Grenze ca. 17,20-18,50 m auf, letztere ohne Bedeutung, da die Mindestabstandsflächentiefe von 3,00 m zur Südgrenze gewahrt war. In Summe ergaben sich ca. 34,80-36,10 m grenzständige oder grenznahe Bebauung.
Bei einem Abbruch der bestehenden Garagen oder einer baulichen Änderung wäre eine Neubebauung nach heute geltenden Vorschriften nur in wesentlich geringerem Umfang möglich gewesen. Nach § 34 Abs. 1 BauGB und § 6 SächsBO war das Grundstück allenfalls mit geringfügigen Nebenanlagen bebaubar.
Objektdaten
- Immobilienart
- Investment
- Stadt
- Leipzig
- Stadtteil
- Schönefeld-Abtnaundorf
- Straße
- Robert-Blum-Straße
- Vermarktungsjahr
- 2024



