
Landwirtschaftliche Fläche mit 493.537 m², Gusower Straße in Letschin
Gusower StraßeLetschin
- Grundstücksfläche
- 493.537 m²
- Nutzungsart
- Gewerbe
Objektbeschreibung
Vermittelt wurde ein knapp 50 Hektar großes Grundstück in Letschin in Brandenburg, bestehend aus drei Flurstücken: Flur 3, Flurstück 5 mit 61.150 m², Flur 3, Flurstück 62 mit 336.960 m² und Flur 3, Flurstück 66 mit 95.427 m². Die Gesamtfläche betrug 493.537 m². Flurstück 62 unterteilte sich in 18.183 m² Gehölz und 319.917 m² landwirtschaftliche Fläche.
Die Flurstücke lagen im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Letschin, in Kraft getreten am 03.05.2001, wies die Art der Bodennutzung als Fläche für die Landwirtschaft aus. Ein Bebauungsplan für dieses Gebiet existierte nicht. Die Nutzung war Acker, die Acker- und Grünlandzahl lag bei 40 bis 60. Der bestehende Pachtvertrag war jährlich kündbar.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist (§ 35 BauGB IV). Für Landwirte ist eine Bebauung grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben einem privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb dient, etwa Stall, Maschinenhalle oder Wohnhaus. Der Betrieb muss auf Dauer angelegt sein, der Erzielung von Einkommen dienen und darf die Landschaft nicht zersiedeln. Eine Baugenehmigung erfordert häufig eine Betriebsbestätigung des Landwirtschaftsamtes. Verbindlich klären lässt sich die Zulässigkeit nur über ein Baugenehmigungsverfahren oder eine Bauvoranfrage. Zuständig war die Untere Bauaufsicht des Landkreises Märkisch-Oderland, die Gemeindeverwaltung Letschin wird im Verfahren beteiligt.
Auf historischen Luftbildern und Karten war im heute bewachsenen Bereich eine Bebauung erkennbar, angelegt als Vierseitenhof beziehungsweise Gutshof.
Objektdaten
- Immobilienart
- Gewerbe
- Stadt
- Letschin
- Straße
- Gusower Straße



