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Bewertung

Bodenrichtwerte in Leipzig und Umgebung: Was der Boden wert ist

Was ein Bodenrichtwert aussagt, was er nicht aussagt, und wie die Werte in 49 Orten unserer Region auseinandergehen. Mit den amtlichen Spannen je Ort.

Thomas Christian Schmid4 Min. Lesezeit

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden in einem abgegrenzten Gebiet. Die Gutachterausschüsse der Länder leiten ihn aus den tatsächlich beurkundeten Kaufpreisen ab und veröffentlichen ihn zu einem festen Stichtag. Er ist damit die einzige öffentlich zugängliche Größe, die auf echten Verkäufen beruht und nicht auf Angebotspreisen.

Zugänglich heißt allerdings nicht auffindbar. Man muss wissen, dass es die Portale der Gutachterausschüsse gibt, welches Land zuständig ist, und man muss die eigene Zone in einer Kartenanwendung suchen. Dieser Beitrag nimmt diesen Schritt ab und führt die Werte für unser Vermittlungsgebiet zusammen.

Was ein Bodenrichtwert nicht ist

Er ist kein Immobilienpreis. Der Bodenrichtwert bewertet ausschließlich den Boden, so als wäre das Grundstück unbebaut. Was darauf steht, ist darin nicht enthalten. Aus dem Bodenrichtwert einen Kaufpreis für ein Haus abzuleiten, ist eine Wertermittlung, und die verlangt Gebäudezustand, Baujahr, Grundriss, Ausstattung und Energieträger.

Er ist außerdem ein Zonenwert und kein Grundstückswert. Innerhalb einer Zone kann ein Grundstück deutlich mehr oder weniger wert sein, etwa wegen Zuschnitt, Erschließung, Hanglage, Altlasten oder Baulasten. Für die steuerliche Bewertung im Erbfall und für Beleihungen ziehen Ämter und Banken den Bodenrichtwert heran, für den Verkaufspreis nicht allein.

Die Werte in unserem Gebiet

Wir haben für 71 Gemeinden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen insgesamt 2.558 Bodenrichtwertzonen ausgewertet. Für 49 Orte ist die Nutzungsart Wohnbaufläche in den amtlichen Daten ausgewiesen. In diesen Orten reichen die Werte von 5 bis 2.700 Euro je Quadratmeter, der mittlere Wert liegt bei 69 Euro.

Die Spannweite ist der eigentliche Befund. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten ausgewerteten Wert liegt in unserem Gebiet ein Faktor von mehr als 500. Wer eine Preisvorstellung aus einer Nachbargemeinde übernimmt, kann damit weit daneben liegen.

Die höchsten Werte

  • Erfurt, 15 bis 2.700 Euro je Quadratmeter, 515 ausgewertete Zonen, Stichtag 1. Januar 2026
  • Leipzig, 160 bis 2.400 Euro je Quadratmeter, 41 ausgewertete Zonen, Stichtag 1. Januar 2026
  • Markkleeberg, 200 bis 1.700 Euro je Quadratmeter, 18 ausgewertete Zonen, Stichtag 1. Januar 2024
  • Dresden, 72 bis 1.550 Euro je Quadratmeter, 36 ausgewertete Zonen, Stichtag 1. Januar 2026
  • Markranstädt, 170 bis 600 Euro je Quadratmeter, 22 ausgewertete Zonen, Stichtag 1. Januar 2024

Die niedrigsten Werte

  • Hohenstein, 9 bis 28 Euro je Quadratmeter, 60 ausgewertete Zonen, Stichtag 1. Januar 2026
  • Deutzen, 30 bis 30 Euro je Quadratmeter, 3 ausgewertete Zonen, Stichtag 1. Januar 2024
  • Treben, 5 bis 32 Euro je Quadratmeter, 22 ausgewertete Zonen, Stichtag 1. Januar 2026
  • Waldheim, 35 bis 35 Euro je Quadratmeter, 10 ausgewertete Zonen, Stichtag 1. Januar 2026
  • Regis-Breitingen, 30 bis 40 Euro je Quadratmeter, 8 ausgewertete Zonen, Stichtag 1. Januar 2024

Die vollständigen Werte je Lage stehen auf den einzelnen Standortseiten, dort auch die Aufteilung nach Nutzungsart und die Zahl der jeweils ausgewerteten Zonen. Eine Übersicht aller Orte finden Sie unter Standorte.

Wie Sie den Wert für Ihr Grundstück finden

Zuständig ist der Gutachterausschuss des Landes oder des Landkreises, in dem das Grundstück liegt. Für unser Gebiet sind das die Ausschüsse in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die ihre Werte über die Landesportale bereitstellen. Sie brauchen die Adresse oder das Flurstück, dann lesen Sie den Wert der Zone ab, in der Ihr Grundstück liegt.

Drei Dinge sind dabei zu beachten. Erstens der Stichtag: Die Werte gelten zu einem festen Datum und werden nicht laufend fortgeschrieben. Zweitens die Nutzungsart: Ein Wert für Wohnbaufläche gilt nicht für ein Gewerbegrundstück in derselben Straße. Drittens die Zonengrenze: Sie verläuft nicht immer dort, wo man sie vermutet, und der Wert der Nachbarzone kann erheblich abweichen.

Was das für einen Verkauf bedeutet

Der Bodenrichtwert ist der belastbare Ausgangspunkt eines Gesprächs über den Preis, nicht sein Ergebnis. Bei unbebauten Grundstücken kommt er dem Marktwert am nächsten. Bei bebauten Grundstücken beantwortet er nur die eine Hälfte der Frage, die andere ist der Zustand des Gebäudes.

In unserem Gebiet fällt diese zweite Hälfte besonders ins Gewicht, weil der Bestand alt ist. Wie stark, steht in Energieausweis beim Verkauf.

Quellen. Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (13 Ausschüsse), Stichtage 1. Januar 2024 und 1. Januar 2026, abgerufen im August 2026. Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0. Die Angaben beziehen sich auf die von uns ausgewerteten Zonen und ersetzen keine Wertermittlung.

Häufige Fragen

Fragen zum Thema

Ist der Bodenrichtwert der Preis, den ich für mein Grundstück bekomme?
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden in einer abgegrenzten Zone, abgeleitet aus beurkundeten Kaufpreisen zu einem festen Stichtag. Ihr Grundstück kann davon abweichen, etwa durch Zuschnitt, Erschließung, Hanglage oder Baulasten. Bei bebauten Grundstücken kommt der Wert des Gebäudes hinzu, der im Bodenrichtwert nicht enthalten ist.
Warum unterscheiden sich die Werte zwischen zwei Nachbarorten so stark?
Weil der Bodenrichtwert die tatsächlich gezahlten Preise der Lage abbildet, und die gehen regional weit auseinander. In den von uns ausgewerteten Zonen reichen die Werte für Wohnbauflächen von 5 bis 2.700 Euro je Quadratmeter. Nachfrage, Verkehrsanbindung, Arbeitsplätze und Bevölkerungsentwicklung wirken auf kleinem Raum unterschiedlich.
Wie aktuell sind die Werte?
Gutachterausschüsse veröffentlichen ihre Bodenrichtwerte zu festen Stichtagen, meist zum 1. Januar, und in der Regel im Zweijahresrhythmus. Die hier zusammengefassten Werte tragen die Stichtage 1. Januar 2024 und 1. Januar 2026, je nach zuständigem Ausschuss. Zwischen zwei Stichtagen wird nicht fortgeschrieben.
Gilt der Bodenrichtwert auch für die Erbschaftsteuer?
Für die steuerliche Bewertung von Grundbesitz zieht das Finanzamt den Bodenrichtwert heran, allerdings in einem eigenen Verfahren nach dem Bewertungsgesetz und nicht als Verkaufspreis. Was daraus für Ihren Fall folgt, klärt eine Steuerberatung. Zur Ausgangslage im Erbfall haben wir einen eigenen Beitrag.

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